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Bornemann Ihr Gartenprofi - Traumgärten erleben!

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bornemann Ihr Gartenprofi GmbH, im Folgenden als Bornemann Ihr Gartenprofi benannt, sitzend in 08523 Plauen, gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Bornemann Ihr Gartenprofi und dem Auftraggeber.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber auch dann, wenn auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, Bornemann Ihr Gartenprofi hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

1.3 Sämtliche sonstigen Vereinbarungen, Erklärungen, Nebenabreden und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.4 Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Etwaige Widersprüche im Vertrag sollen zunächst einvernehmlich geklärt werden. Ansonsten gelten nacheinander:
• das Angebot, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
• etwaige Besondere Vertragsbedingungen

§ 2 Angebote

2.1 Sämtliche Angebote, Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung und Leistung gelten die, in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Bornemann Ihr Gartenprofi.

2.2 Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.

2.3 Nur Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.

§ 3 Planungsleistung

3.1 Für Planungsleistungen wird grundsätzlich eine Vergütung (1€/m²) fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.

3.2 Der Auftraggeber darf sämtliche Unterlagen, wie bspw. Pläne, Leistungsbeschreibungen, etc. nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Bornemann Ihr Gartenprofi vervielfältigen oder weitergeben.

§ 4 Vertrag

4.1 Bornemann Ihr Gartenprofi hält sich an abgegebene Angebote maximal 6 Wochen gebunden (detaillierte Bindefrist siehe Angebot), ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung Bornemann Ihr Gartenprofi keinen Einfluss ausüben kann.

4.2 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbst-belieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit wird der Auftraggeber umgehend durch Bornemann Ihr Gartenprofi informiert.

4.3 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Bornemann Ihr Gartenprofi zurückzuführen ist.

4.4 Gerät Bornemann Ihr Gartenprofi mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Auftraggebers beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern Bornemann Ihr Gartenprofi den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.

4.5 Höhere Gewalt bei Bornemann Ihr Gartenprofi oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so wird Bornemann Ihr Gartenprofi von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei gestellt. In diesen Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatz nicht geltend machen.

4.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit Bornemann Ihr Gartenprofi durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

4.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden, spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Haftung auf den Auftraggeber über.

§ 5 Sicherheitsleistungen

5.1 Bornemann Ihr Gartenprofi behält sich vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungs-verpflichtungen, bis zu 50 % des Auftragsvolumens zu verlangen.

5.2 Erhält Bornemann Ihr Gartenprofi die Sicherheit nicht innerhalb der vereinbarten Frist (innerhalb von 14 Tagen), ist er berechtigt, seine Leistung bis zum Eingang der Sicherheit zu verweigern. Bornemann Ihr Gartenprofi kann dem Auftraggeber zudem eine angemessene Nachfrist setzen und erklären, dass Bornemann Ihr Gartenprofi nach Ablauf dieser Nachfrist den Vertrag kündigen werde. Ist die Nachfrist fruchtlos verstrichen, ist Bornemann Ihr Gartenprofi berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wobei die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob Bornemann Ihr Gartenprofi zuvor von seinem Recht zur Arbeitseinstellung Gebrauch gemacht hat.

5.3 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Hof, Thomasstraße 32, 95028 Hof zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Hof. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann Bornemann Ihr Gartenprofi für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

6.2 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann von Bornemann Ihr Gartenprofi in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Auftraggeber die Kosten für die Bereitstellung.

6.3 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungs-beschreibungen und dergleichen, zu denen Bornemann Ihr Gartenprofi beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

7.1 Für alle durch Bornemann Ihr Gartenprofi erstellten Bauwerke werden 4 Jahre Gewährleistung gegeben (§ 634a BGB). Fälle höherer Gewalt wie Hochwasser, Feuer, Krieg etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen.

7.2 Unter Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungs-einschränkung wird vor Arbeitsbeginn durch uns schriftlich mitgeteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.

7.3 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von Bornemann Ihr Gartenprofi keine Gewährleistung übernommen.

7.4 Für etwaige Mängel leistet Bornemann Ihr Gartenprofi nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern Bornemann Ihr Gartenprofi die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung der Mangel und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

7.5 Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Gewährleistung setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Auftraggeber außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen, obgleich wir versuchen, solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Auftraggeber erkennbar.

§ 8 Mängelbeseitigung

8.1 Fordert der Auftraggeber Bornemann Ihr Gartenprofi zur Mängelbeseitigung auf, ist der Auftraggeber verpflichtet, Bornemann Ihr Gartenprofi den Zugang zum Objekt über vorhandene Zugangswege zu gestatten.

8.2 Befolgt Bornemann Ihr Gartenprofi eine Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung, kann Bornemann Ihr Gartenprofi vom Auftraggeber Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen verlangen, wenn der Auftraggeber Bornemann Ihr Gartenprofi den Zugang zum Objekt schuldhaft nicht gestattet.

8.3 Kommt Bornemann Ihr Gartenprofi einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach und stellt sich heraus, dass er den Mangel nicht zu verantworten hat, hat der Auftraggeber die von Bornemann Ihr Gartenprofi entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

8.4 Soweit abweichende Vereinbarungen nicht getroffen sind, kann Bornemann Ihr Gartenprofi für die entstandenen Aufwendungen nach 8.2 und 8.3 die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB verlangen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Bornemann Ihr Gartenprofi behält sich das Eigentum an den von Bornemann Ihr Gartenprofi gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

§ 10 Salvatorische Klausel

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 11 Widerrufsrecht

11.1 Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

11.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber Bornemann Ihr Gartenprofi (Bornemann Ihr Gartenprofi GmbH, Schloßacker 6, 08523 Plauen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

11.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

11.4 Folgen des Widerrufs:
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat Bornemann Ihr Gartenprofi dem Auftraggeber alle Zahlungen, die Bornemann Ihr Gartenprofi von dem Auftraggeber erhalten hat, einschließlich Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Bornemann Ihr Gartenprofi eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Bornemann Ihr Gartenprofi dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen, so hat der Auftraggeber die bis dahin entstanden Kosten und Leistungen zu zahlen.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Bornemann Ihr Gartenprofi GmbH
Schloßacker 6
08523 Plauen

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung

Bestellt am (*)/erhalten am (*) _________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s) __________________________________________________________

Anschrift des/der Verbaucher(s) ________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Ort/Datum Unterschrift Auftraggeber